Wer sich über das Internet Waren im Ausland bestellt oder ersteigert, steht oft
vor der Frage, ob und ab welchem Kaufbetrag Abgaben an den Zoll zu entrichten sind.
Hier findet Ihr eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen.
Falls der Artikelstandort der Ware innerhalb der EG liegt, entstehen in der Regel keine zusätzlichen Abgaben.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG,
sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (19% oder 7%) zusätzlich zu entrichten.
Sendungen mit geringem Wert
Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro,
sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).
Die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen liegt seit dem 1. Dezember 2008 bei 150 Euro je Sendung. Das bedeutet, bei einer Sendung mit einem Wert bis zu 150 EUR wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 19% erhoben. Für Bücher gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%.
Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
• Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
• Tabakwaren,
• Röstkaffee oder löslichen Kaffee oder
• Parfüms und Eau de Toilette. |